Abrechnung

Abrechnung:

Wir sind eine Privat-und Selbstzahlerpraxis und erstellen allen Patienten in gleicher Weise eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ).

Sie erhalten eine Rechnung, in welcher die Leistungen und Kosten aufgeführt sind.

Nach §6, Absatz 2 der GOÄ werden Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten, sind analog angesetzt. Hierfür halten wir uns, soweit wie möglich, an die Empfehlungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses der Hufelandgesellschaft e.V.

 

Kostenerstattung:

Private Krankenversicherung

Privat versicherte Patienten können unsere Rechnungen und auch die Kosten der verordneten Medikamente bei Ihrer Krankenkasse und Beihilfestelle einreichen. Der Umfang der Erstattung hängt vom individuellen Versicherungsvertrag und den geltenden Beihilfebestimmungen ab. Besonders bei der Erstattung der naturheilkundlichen Behandlungen nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis gibt es Unterschiede in den einzelnen Verträgen.

Sollten sie Ihre Behandlung von einer Erstattung abhängig machen, so erkundigen sie sich bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse über ihre Möglichkeiten der Erstattung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.

Gesetzlich versicherte Patienten können unsere Leistungen aber ebenso in Anspruch nehmen. Sie werden von uns als Selbstzahler behandelt und erhalten wie alle Privatpatienten, eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Eine Erstattung der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung wird aber voraussichtlich nicht möglich sein.

Sollten sie eine Zusatzversicherung für naturheilkundliche Behandlung abgeschlossen haben, prüfen sie bitte ob diese eventuell nur für Rechnungen von Heilpraktikern gilt, oder ob auch Rechnungen von naturheilkundlich tätigen Ärzten erstattet werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.